Hygiene gilt auch am Dorffest
Mit den Bilateralen III übernimmt die Schweiz im Lebensmittelbereich die Hygienevorschriften der EU, und zwar dynamisch, das heisst, neue Vorschriften werden nach interner Prüfung durch die Schweiz übernommen. Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Dorfanlässe sind nicht gefährdet.