Auch mit den Bilateralen III bestimmt die Schweiz am Schluss immer noch autonom über ihre Gesetze
Mit den Bilateralen III würde die Schweiz einen kleinen Teil der EU-Gesetze übernehmen. Die heiklen Bereiche sind aber ausgeklammert. Und Parlament und Volk könnten mitreden – und notfalls das Veto einlegen.