Die Bilateralen III betreffen die Drogerien in der Schweiz gar nicht
Führende Vertreter des Schweizerischen Drogistenverbandes schlagen Alarm. Die Bilateralen III würde den ganzen Berufszweig gefährden. Das ist nachweislich falsch. Die Bestimmungen bezüglich Arzneimittelherstellung, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln entsprechen schon heute EU-Recht.