Auch mit den Bilateralen III bestimmt die Schweiz am Schluss immer noch autonom über ihre Gesetze
Mit den Bilateralen III würde die Schweiz einen kleinen Teil der EU-Gesetze übernehmen. Die heiklen Bereiche sind jedoch ausgeklammert. Parlament und Volk könnten mitreden – und notfalls das Veto einlegen. Experten weisen darauf hin, dass es keine automatische Rechtsübernahme ist, sondern eine dynamische. Automatisch würde bedeuten: ohne Mitwirkung der Schweiz. Genau das ist bei den Bilateralen III nicht vorgesehen.
Die Behauptung: «Ein anderer Staat – die EU – würde die Gesetze in der Schweiz bestimmen.»
Quelle: Alt SVP-Bundesrat Christoph Blocher (Neue Zürcher Zeitung vom 16. März 2026)

Von Eva Novak
Was der ehemalige SVP-Justizminister im NZZ-Streitgespräch seinem einstigen FDP-Bundesratskollegen Pascal Couchepin entgegenschmettert, ist zumindest stark überzeichnet – wenn nicht sogar falsch. Das beginnt damit, dass die EU eine Staatengemeinschaft ist, die naturgemäss anderen Regeln folgt wie ein Staat. Vor allem aber trifft nicht zu, dass die Union «die Gesetze in der Schweiz bestimmen würde». Zumindest nicht in dieser absoluten, alle Rechtsakte umfassenden Form.
Was richtig ist: Mit den Bilateralen III verpflichtet sich die Schweiz, einen kleinen Teil der künftigen EU-Gesetze – also Richtlinien und Verordnungen – zu übernehmen. Je nach Bereich sinngemäss oder im Wortlaut. Weicht sie davon ab, kann die EU ihre eigenen Nachteile ausgleichen.
Betroffen sind weniger als 10 von insgesamt weit über 100 bilateralen Abkommen, welche die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat: diejenigen, die abgeschlossen wurden, um am europäischen Binnenmarkt teilzunehmen. Das ist ja der Grund, warum die Schweiz das Paket aushandeln wollte, also liegt es auch in ihrem Interesse, sich an die entsprechenden Regeln zu halten.
Im Wesentlichen geht es um die vier bestehenden Abkommen zu Personenfreizügigkeit, zu Luft- und Landverkehr sowie technischen Handelshemmnissen, zuzüglich der beiden neuen Abkommen zu Strom sowie Lebensmittelsicherheit. Oder, in Zahlen: Es sind 94 der mehreren Tausend Richtlinien und Verordnungen, mit denen die EU den Binnenmarkt regelt. Die Schweiz muss ihrerseits 36 bestehende Bundesgesetze anpassen und drei neue Bundesgesetze schaffen.
Wobei auch da Ausnahmen ausgehandelt wurden und nicht alle Regeln übernommen werden müssen. So kann die Schweiz zum Beispiel ihre strengeren Vorschriften im Tier- und Pflanzenschutz behalten, ebenso Grenzschutz, Zölle, Importkontingente und Direktzahlungen für die Bauern. Und EU-Bürger bekommen erst nach fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz.
Einige Rechtsgelehrte kritisieren, die Kompetenz, Gesetze zu erlassen, gehe auf die EU über. So steht in einem Rechtsgutachten des emeritierten Professors Paul Richli, die Bundesversammlung verliere im betroffenen Bereich ihre eigenständige Rechtskompetenz. «Wir haben dann EU-Rechtsakte, zu denen die Schweiz einzig noch das Veto einlegen kann, womit sie Ausgleichsmassnahmen der EU riskiert,» sagt Richli.
Die Schweiz könne immer Nein sagen, halten andere Rechtsgelehrte dagegen. Sie weisen darauf hin, dass es keine automatische Rechtsübernahme ist, sondern eine dynamische. Automatisch würde bedeuten: ohne Mitwirkung der Schweiz. Genau das ist bei den Bilateralen III nicht vorgesehen. Sämtliche Gesetzesänderungen müssten gemäss unserem direktdemokratischen System bewilligt werden: vom Parlament und – falls es ein Referendum gibt – auch vom Volk.
«Will man in der Schweiz Gesetze anpassen, muss das immer in der Schweiz abgesegnet werden», erklärt dazu Christa Tobler, Professorin für Europarecht an den Universitäten Basel und Leiden.
Fazit: Zwar besteht grundsätzlich die Verpflichtung, in bestimmten Bereichen die EU-Gesetze respektive Verordnungen und Richtlinien zu übernehmen. Sie gilt aber nur in einem eng definierten Bereich, also nicht uneingeschränkt. Und sie ist auch nicht unwiderruflich. Sollte die EU eine Ausgleichsmassnahme verfügen, welche die Schweiz nicht akzeptieren will, und sollte das Schiedsgericht diese gutheissen, kann die Schweiz das tun, was sie heute schon kann: Sie kann das betreffende Abkommen kündigen.
Damit riskiert sie zwar, dass wegen der Guillotineklausel alle bisherigen Abkommen fallen. Nur ist diese Klausel nicht neu. Sie gilt, seit die bilateralen Verträge vor bald einem Viertel Jahrhundert in Kraft getreten sind.
Abgesehen davon ist die EU wie gesagt kein Staat, sondern ein Zusammenschluss von 27 Staaten mit unterschiedlichen Kulturen und Interessen. Entsprechend schwerfällig ist ihre Entscheidfindung.
Kurz: Die Aussage, dass «ein fremder Staat die Gesetze in der Schweiz bestimmen würde», ist zwar nicht ganz falsch, aber eben auch nicht richtig.